Tipps zur Finanzierung der Schauspielausbildung

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Ausbildungsförderung (BAföG): Bei der zuständigen Kreis- bzw. Bezirksverwaltung (in Hamburg dem Bezirksamt Hamburg-Mitte) kann BAföG beantragt werden. BAföG muss nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. Der Maximalbetrag für Auszubildende aus Hamburg, die eine Berufsfachschule besuchen, beträgt aktuell bis zu 903 Euro pro Monat. Die genaue Höhe der Förderung ist abhängig von der Wohnsituation, dem Einkommen der Eltern und der eigenen Versicherung. Bei Auszubildenden aus anderen Bundesländern, die in Hamburg ihre Ausbildung absolvieren, können sich die Förderbeträge unterscheiden und unter bestimmten Umständen höher ausfallen.

Weitere Infos zum Thema BAföG: das-neue-bafoeg.de | bafoeg-rechner.de


Bildungskredit: Es besteht die Möglichkeit, für die letzten 24 Monate der Ausbildung einen zinsgünstigen Bildungskredit zu beantragen. Dieser Kredit wird unabhängig von Sicherheiten/eigenem Vermögen, bzw. vom Vermögen der Eltern vergeben. Die maximale Kredithöhe beträgt 24 x 300 EUR/ mtl. Dieser Kredit wird zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung in kleinen Raten zurückgezahlt. Eine mögliche Kreditgeber*in ist das Bundesverwaltungsamt/ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW-Förderbank). Es gibt auch noch weitere Institutionen, die Bildungskredite vergeben.

Weitere Infos zum Thema Bildungskredit:
www.bildungskredit.de | www.kfw-foerderbank.de


450 Euro Job als Nebentätigkeit: Es besteht die Möglichkeit, neben dem Bezug von BAföG noch einen 450 Euro Job zu verrichten. Die meisten unserer Schüler*innen haben einen Nebenjob. Beim Bezug von BAföG muss vorher bei der zuständigen Kreis- bzw. Bezirksverwaltung (in Hamburg das Bezirksamt Hamburg-Mitte) ein Antrag gem. § 23 Abs. 5 BAföG auf „einen erhöhten Freibetrag“ gestellt werden. Dieses ist eine reine Formalie und wird in der Regel gewährt.


Kindergeld: Junge Schüler haben während der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld.

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